Mr. Chilli
Eine Marke der Firma Liefergastro
Johannes Scheuermann
www.liefergastro.de
Münchstraße 7
63739 Aschaffenburg
E-Mail info@mrchili.de
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Liefergastro
Johannes Scheuermann
Daimlerstr. 22, D-63741 Aschaffenburg
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Urheberrecht
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Datenschutz
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Zahlungs- und Lieferbedingungen
Eine verbindliche Bestellung eines Kunden gilt mit der schriftlichen oder telefonischen Übermittlung an die Firma Liefergastro als angenommen, wenn diese nicht innerhalb 24 Std. widerspricht.
Eine gesonderte Auftragsbestätigung seitens der Firma Liefergastro erfolgt separat.
Eine Abholung am Lager der Firma Liefergastro oder eine Belieferung muss mit dem Käufer abgestimmt und terminiert werden.
Bei Abholung der Waren ab Lager der Firma Liefergastro übernimmt der Käufer das Risiko der Warenbeförderung.
Liefert die Firma Liefergastro ordnungsgemäß die Waren zum vereinbarten Termin an und die Annahme wird verweigert, so trägt der Käufer die daraus entstehenden Kosten.
Die Firma Liefergastro liefert nur die bestellten Waren an wenn Zahlungen wie abgesprochen geleistet werden. Hält der Käufer sich nicht an Zahlungsabsprachen (z.B. Bar bei Lieferung) so trägt der
Käufer die Kosten des Warentransportes.
Die Firma Liefergastro behält sich vor, von der Lieferung der Ware abzusehen, wenn die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist.
Preise
Eventuelle, nach Auftragsannahme durch behördliche Maßnahmen erwachsende Preiserhöhungen, verursacht durch Steuern, Zölle, Frachtkosten, Devisenkurse oder sonstige wie immer geartete Abgaben oder
Erhöhungen gehen zu Lasten des Käufers.
Alle Zölle und Steuern wie z.B. Kaffee-,. Alkohol- oder Sektsteuer sind von der Firma Liefergastro bezahlt.
Der Käufer hat bei Anlieferung oder Abholung der Ware die Preise zu prüfen und unverzüglich zu widersprechen falls die abgesprochenen Preise vom Verkäufer nicht eingehalten wurden (auch wenn
diese nicht ausdrücklich auf der Rechnung ausgewiesen sind).
Der Käufer erhält eine Gutschrift über falsch berechnete Ware.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Liefergastro.
Wird die Ware der Firma Liefergastro mit eigener Ware des Käufers oder mit fremder Ware verbunden, vermischt oder zusammen mit solcher Ware verarbeitet, so erwirbt die Firma Liefergastro das
Miteigentum der neuen Sache.
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware der Firma Liefergastro gegen Verlust und Beschädigung aufgrund von Feuer, Diebstahl, Wasser oder ähnlichen Gefahren ausreichend zu versichern.
Mängelrügen
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Firma Liefergastro unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Firma Liefergastro ist
Gelegenheit zu geben, sich von den gerügten Mängeln zu überzeugen.
Mängelrügen entbinden den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Die Firma Liefergastro haftet nicht für Schäden, welche nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind; insbesondere
haftet sie nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden.
Zahlung
Zahlungen haben gemäß den auf der Vorderseite festgelegten Vereinbarungen zu erfolgen, sie sind ausschließlich an die Firma Liefergastro zu leisten und zwar so, dass diese den vollen Gegenwert
für die gelieferte Ware in verlustfreier Kasse erhält.
Bei Zahlungsverzug können ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen bis zu 5% über Bundesbankdiskont berechnet werden. Mahn- und Inkassospesen sowie eventuelle andere Spesen gehen zu Lasten des
Käufers.
Werden der Firma Liefergastro nach Abschluss des Vertrages ungünstige Kreditverhältnisse des Käufers bekannt, so hat sie das Recht, vom Käufer innerhalb angemessener Frist ausreichende
Sicherheiten zu verlangen. Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht nach, ist die Firma Liefergastro berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Annullierungskosten
Tritt der Käufer unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Firma Liefergastro unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für
die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Sofern die Firma Liefergastro auftragsgemäß den Warengegenstand gemäß den Wünschen des Bestellers
bereits gefertigt haben, beziehungsweise nur auf Ihren Wunsch eingekauft haben, ist dieser bei unberechtigtem Rücktritt zur Zahlung von mindestens 50 % des Kaufpreises verpflichtet. Dem Besteller
bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Gewährleistung
Die Firma Liefergastro gewährleistet, dass die bestellte Ware das Lager in einwandfreiem Zustand verlässt und den allgemein üblichen Qualitätsstandards entspricht.
Unwesentliche Änderungen oder Abweichungen in Struktur oder Farbe bleiben vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen für den Besteller zumutbar sind.
Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder unsachgemäße Behandlung oder durch Überbeanspruchung der Ware entstehen.
Sonstige Bedingungen
Jegliche Abweichung von vorstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen erhalten nur mit schriftlicher Genehmigung der Firma Liefergastro Gültigkeit.
Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Firma Liefergastro arbeitet mit EDV und speichert Daten in der Kundenkartei.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Auftrag, Lieferung und Zahlung ist Aschaffenburg.
Meinungsverschiedenheiten und eventuelle Streitigkeiten sind in Verkäufers Wahl (Firma Liefergastro) durch ein Schiedsgericht oder durch ein ordentliches Gericht zu entscheiden.
Betrifft Grüner Punkt bzw. Gebühr bei der DSD (Duales System Deutschland). Der Kunde bestätigt hiermit, dass er die von der Firma Liefergastro gelieferte Ware und die damit anfallenden Verkaufs-
und Transportverpackungen mitsamt allen Kosten selbst entsorgt.
Die Firma Liefergastro ist lediglich für den Druck verantwortlich und übernimmt keine Haftung für sonstige Gegebenheiten (z.B. Verwendung von Logos, Urheberrechte, etc.).